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Abzocke auf Kaffeefahrt


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Abzocke auf Kaffeefahrt Donnerstag, 11.09.2008
Länge: 4:24
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Ganze 2350 Euro wurden Antje Franke versprochen: der Preis eines Gewinnspiels, an dem die 67-Jährige aber nie teilgenommen hat. Das kam der Wehrheimerin spanisch vor, und so hat sie sich hilfesuchend an uns gewendet. Meine Kollegin Sarah Bresan hat sich der Sache angenommen - und eine wirklich dreiste Rentner-Abzocke aufgedeckt.


Wer kennt sie nicht: die Einladungen zu sogenannten „Kaffeefahrten“ oder „Ausflugsfahrten“, die ständig in unseren Briefkästen landen. Manchmal sogar mit dem Versprechen, dass dem Empfänger ein Geschenk oder gar ein Gewinn zusteht.

Verbraucherzentralen warnen:

  • Kaffeefahrten entpuppen sich oft als reine Verkaufsveranstaltungen, bei denen die Waren und Leistungen überteuert sind.
  • Meist werden Produkte angeboten, die nur während der Verkaufsveranstaltung zu einem „Sonderpreis“ zu erwerben sind – so wird der Teilnehmer unter Druck gesetzt, sich sofort zu entscheiden.
  • Gewinn- und Geschenkversprechen, die bei einer Veranstaltung eingelöst werden sollen, werden meist nicht eingehalten.
  • Unseriöse Veranstalter schicken persönliche Einladungen nach Hause und lassen die Empfänger glauben, einen Preis gewonnen zu haben – Gewinne dienen nur als Lockmittel für die Verkaufsveranstaltung.
  • Grundsätzlich sollten Sie keine Kaufverträge auf Kaffeefahrten abschließen.
  • Wer solche oder ähnliche Gewinnversprechen in seiner Post findet, sollte sich zuerst fragen, ob er tatsächlich an einem Preisausschreiben teilgenommen hat.
  • Vorsicht ist besonders dann geboten, wenn die Auszahlung des Gewinns an bestimmte Bedingungen geknüpft ist:

Gewinn muss über eine Telefonnummer abgerufen werden.

Es muss eine Verwaltungspauschale überwiesen werden.

Gewinn kann nur auf einer besonderen Veranstaltung entgegen genommen werden.

Es werden Waren zum Bestellen angeboten.

  • Wer eine Busfahrt mit anschließender Verkaufsveranstaltung bucht, steht unter dem Schutz des Pauschalreiserecht – wird die Reise durch Pannen gravierend beeinträchtigt oder werden Versprechungen nicht eingehalten, muss der Reiseveranstalter dafür gerade stehen.
  • Normalerweise kann der Kauf von Waren auf einer Kaffeefahrt binnen zwei Wochen widerrufen werden. Allerdings nennen die Firmen in der Gewinnbenachrichtigung nur eine Postfach-Adresse oder eine Anschrift im Ausland. In beiden Fällen ist eine Zustellung gerichtlicher Schriftstücke nicht oder nur unter erschwerten Bedingungen möglich.
  • Personen, die für die Auszahlung des Gewinnes verantwortlich sind, sind nicht greifbar, da keine richtige Adresse angegeben und eine Kontaktaufnahme nicht möglich ist.


Woran erkenne ich Kaffeefahrten?

 

  • Man bekommt meistens eine persönliche Mitteilung.
  • In der Einladung werden wertvolle Geld- oder Sachpreise oder sogar Geschenke angepriesen.
  • Man wird zu einer Ausflugsfahrt an einen unbekannten Ort eingeladen, eventuell sogar mit Gewinnübergabe.
  • Es werden Hinweise auf eine Promotionsshow oder auf Sponsoren gegeben.
  • Man bekommte eine Aufforderung, Freunde oder Bekannte mitzubringen.
  • Man bekommt das Angebot zu einer Fahrt im Reisebus
  • Der Absender gibt nur eine Postfach-Adresse oder eine Adresse im Ausland an.

 



Wie kann man sich schützen?

 

  • Damit Sie zukünftig keine oder weniger Einladungen zu Kaffeefahrten bekommen, können Sie den Aufkleber „Keine Werbung“ an ihrem Briefkasten anbringen. Dieser ist kostenlos bei der Verbraucherzentrale zu bekommen. Persönlich adressierte Werbezusendungen kommen allerdings weiterhin an.
  • Geben Sie nicht jedem Unternehmen ihre Adresse preis. Lassen Sie sich vorab zusichern, dass diese ihre persönlichen Daten nicht an Dritte weiter geben. Dies gilt beispielsweise auch bei der Teilnahme an Preisausschreiben oder bei der Bestellung von Kundenkarten.
  • Haben Sie an einem Preisausschreiben teilgenommen, sollten Sie genau prüfen, ob sich die erhaltene Gewinnzusage konkret auf das Preisausschreiben bezieht, an dem Sie zuvor teilgenommen haben.
  • Gewinne können Sie auch schriftlich anfordern. Dabei sollten Sie aber nie Ihre Bankdaten preisgeben. Geldgewinne können auch per Scheck ausgezahlt werden.
  • Wenn Sie für den Erhalt eines Gewinns aufgefordert werden etwas zu tun, das Geld kostet, ignorieren Sie diese Aufforderung.
  • Sollten Sie aber trotzdem was auf einer Kaffeefahrt erwerben wollen, achten Sie auf das richtige Datum im Vertrag und verlangen Sie eine Vertragsdurchschrift – der Name und die Adresse des Verkäufers müssen dort vollständig angegeben sein, ein Postfach reicht für eine spätere Reklamation nicht aus.
  • Erwägen Sie an einer Kaffeefahrt teilzunehmen, können Sie vorab bei der Polizei bzw. beim Ordnungsamt am Veranstaltungsort nachfragen, ob die Verkaufsveranstaltung genehmigt wurde.


Wo finde ich Hilfe?

Beratungsangebote der Verbraucherzentrale Hessen.

Telefonische Beratung 0900-1-972010 (1,75 Euro/Min aus dem Festnetz der Deutschen Telekom AG)

Informationen über das Beratungsangebot und das Beratungsstellennetz der Verbraucherzentrale Hessen unter 01805-972010 (12 Cent/Min., ab dem 01.01.2007 14 Cent/Min, aus dem Festnetz der Deutschen Telekom AG).

Homepage der hessischen Verbraucherzentrale: www.verbraucher.de

Weitere Informationen zu zweifelhaften Gewinnversprechen

 


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